[{"data":1,"prerenderedAt":742},["ShallowReactive",2],{"page-avv":3,"site-banner":437,"header-newest-blog":452,"header-crafts":673},{"id":4,"title":5,"body":6,"description":427,"draft":428,"extension":429,"layout":430,"meta":431,"navigation":432,"path":433,"seo":434,"stem":435,"__hash__":436},"pages\u002Fpages\u002Favv.md","Auftragsverarbeitungsvertrag",{"type":7,"value":8,"toc":402},"minimark",[9,14,18,21,29,32,38,43,48,53,58,61,64,67,72,75,78,82,85,89,92,96,99,103,106,110,113,116,119,122,125,128,132,139,147,153,158,164,175,178,182,185,188,191,194,197,200,203,206,209,212,215,218,221,224,227,230,233,236,239,242,246,249,253,256,259,262,265,268,271,274,277,280,283,287,314,318,321,324,327,330,333,337,340,343,346,350,353,357,360,363,366,368,370,374,377,380,383,386,389,392,396,399],[10,11,13],"h1",{"id":12},"anlage-1-zu-den-agb-von-artesa-auftragsverarbeitungsvertrag-nach-art-28-abs-3-dsgvo","Anlage 1 zu den AGB von Artesa - Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO",[15,16,17],"p",{},"zwischen",[15,19,20],{},"dem verantwortlichen Nutzer der Webanwendung „Artesa\"",[15,22,23,24,28],{},"- nachfolgend ",[25,26,27],"strong",{},"Auftraggeber"," genannt -",[15,30,31],{},"und",[33,34,35],"div",{},[15,36,37],{},"Artesa GmbH",[33,39,40],{},[15,41,42],{},"Friedrich-Barnewitz-Straße 7",[33,44,45],{},[15,46,47],{},"18119 Rostock",[15,49,23,50,28],{},[25,51,52],{},"Auftragsverarbeiter",[54,55,57],"h2",{"id":56},"_1-gegenstand-und-dauer-der-vereinbarung","1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung",[15,59,60],{},"Der Auftrag umfasst die Datenverarbeitung durch die Software Artesa, die vom Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Die Software dient zum Auftragsmanagement in digitaler Form, genauer die Auftragsplanung, Personalplanung, Zeiterfassung und Kontaktverwaltung. Die Software wird auf vom Anbieter direkt oder indirekt genutzten Servern gehostet und dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht (Software-as-a-Service).",[15,62,63],{},"Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages.",[15,65,66],{},"Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).",[68,69,71],"h3",{"id":70},"dauer-des-auftrags","Dauer des Auftrags",[15,73,74],{},"Die Vertragslaufzeit ist im Buchungsportal oder dem Softwarenutzungsvertrag geregelt, siehe Anlagen. Wird das Abonnement oder der Softwarenutzungsvertrag gekündigt, so wird auch dieser Vertrag gekündigt und die Datenschutzbestimmungen bei Terminierung des Vertrages setzen ein.",[15,76,77],{},"Der Verantwortliche kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Verantwortlichen vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.",[54,79,81],{"id":80},"_2-art-und-zweck-der-verarbeitung-art-der-personenbezogenen-daten-sowie-kategorien-betroffener-personen","2. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen",[15,83,84],{},"Der Leistungsumfang ist in den AGB geregelt, siehe AGB.",[68,86,88],{"id":87},"art-der-verarbeitung-entsprechend-der-definition-von-art-4-nr-2-dsgvo","Art der Verarbeitung (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 2 DSGVO):",[15,90,91],{},"Die Software verarbeitet automatisiert die vom Auftragsgeber eingegebenen Daten. Diese werden verarbeitet, gespeichert und können zu Planungszwecken organisiert werden. Mitunter können dem Auftragsgeber Möglichkeiten zur Datenübertragung gegeben werden, immer jedoch die Möglichkeit, Daten herunterzuladen oder zu löschen. Eingegebene Daten können bearbeitet oder korrigiert werden.",[68,93,95],{"id":94},"art-der-personenbezogenen-daten-entsprechend-der-definition-von-art-4-nr-1-13-14-und-15-dsgvo","Art der personenbezogenen Daten (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DSGVO):",[15,97,98],{},"Es werden personenbezogene Daten verarbeitet: Kontaktdaten zu Kunden (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail), Daten zu Angestellten (Name, Position).",[68,100,102],{"id":101},"kategorien-betroffener-personen-entsprechend-der-definition-von-art-4-nr-1-dsgvo","Kategorien betroffener Personen (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DSGVO):",[15,104,105],{},"Die Personenbezogenen Daten beziehen sich auf die Mitarbeiter, Geschäftspartner, sowie die Kunden des Auftragsgebers.",[54,107,109],{"id":108},"_3-rechte-und-pflichten-sowie-weisungsbefugnisse-des-verantwortlichen","3. Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Verantwortlichen",[15,111,112],{},"Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Verantwortliche verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Verantwortlichen gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten.",[15,114,115],{},"Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen.",[15,117,118],{},"Der Verantwortliche erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.",[15,120,121],{},"Der Verantwortliche ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.",[15,123,124],{},"Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.",[15,126,127],{},"Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.",[54,129,131],{"id":130},"_4-weisungsberechtigte-des-verantwortlichen-weisungsempfänger-des-auftragsverarbeiters","4. Weisungsberechtigte des Verantwortlichen, Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters",[33,133,136],{"className":134},[135],"underline",[15,137,138],{},"Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind:",[33,140,144],{"className":141},[142,143],"font-bold","mb-4",[15,145,146],{},"Geschäftsführung des Auftraggebers \u002F des auftraggebenden Betriebs",[33,148,150],{"className":149},[135],[15,151,152],{},"Weisungsempfänger beim Auftragsverarbeiter sind:",[33,154,156],{"className":155},[142,143],[15,157,37],{},[33,159,161],{"className":160},[135],[15,162,163],{},"Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle:",[33,165,167],{"className":166},[143],[15,168,169],{},[170,171,174],"a",{"className":172,"href":173},[142],"mailto:info@artesa.de","info@artesa.de",[15,176,177],{},"Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.",[54,179,181],{"id":180},"_5-pflichten-des-auftragsverarbeiters","5. Pflichten des Auftragsverarbeiters",[15,183,184],{},"Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Verantwortlichen, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).",[15,186,187],{},"Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt.",[15,189,190],{},"Der Auftragsverarbeiter sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.",[15,192,193],{},"Die Datenträger, die vom Verantwortlichen stammen bzw. für den Verantwortlichen genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert.",[15,195,196],{},"Der Auftragsverarbeiter hat über die gesamte Abwicklung der Dienstleistung für den Verantwortlichen regelmäßig Kontrollen durchzuführen, um die Funktionsfähigkeit aller Funktionen zum Datenschutz zu gewährleisten.",[15,198,199],{},"Das Ergebnis der Kontrollen ist zu dokumentieren.",[15,201,202],{},"Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Verantwortlichen, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Verantwortlichen soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DSGVO). Er hat die dazu erforderlichen Angaben dem Verantwortlichen unverzüglich an folgende Stelle weiterzuleiten:",[15,204,205],{},"Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Verantwortlichen nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.",[15,207,208],{},"Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters dem nicht entgegenstehen.",[15,210,211],{},"Unabhängig davon hat der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Weisung des Verantwortlichen ein berechtigter Anspruch des Betroffenen aus Art. 16, 17 und 18 DSGVO zugrunde liegt.",[15,213,214],{},"Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen.",[15,216,217],{},"Der Auftragsverarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass der Verantwortliche - grundsätzlich nach Terminvereinbarung - berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Verantwortlichen beauftragte Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO).",[15,219,220],{},"Der Verantwortliche kann die Einhaltung eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gem. Art. 42 DSGVO durch den Auftragsverarbeiter als Faktor heranziehen, um die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen.",[15,222,223],{},"Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt.",[15,225,226],{},"Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen (Tele- bzw. Heimarbeit von Beschäftigten des Auftragsverarbeiters) ist nur mit Zustimmung des Verantwortlichen gestattet. Soweit die Daten in einer Privatwohnung verarbeitet werden, ist vorher der Zugang zur Wohnung des Beschäftigten für Kontrollzwecke des Arbeitgebers vertraglich sicher zu stellen. Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind auch in diesem Fall sicherzustellen.",[15,228,229],{},"Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO bekannt sind.",[15,231,232],{},"Berufsgeheimnisträger haben den Auftragsverarbeiter zusätzlich zu diesem Vertrag zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB zu verpflichten.",[15,234,235],{},"Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.",[15,237,238],{},"Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.",[15,240,241],{},"Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragsverarbeiter nicht bestellt, da die gesetzliche Notwendigkeit für eine Bestellung nicht vorliegt. Sofern sich dies in Zukunft ändert, wird der Auftraggeber unverzüglich über die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten informiert.",[54,243,245],{"id":244},"_6-mitteilungspflichten-des-auftragsverarbeiters-bei-störungen-der-verarbeitung-und-bei-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten","6. Mitteilungspflichten des Auftragsverarbeiters bei Störungen der Verarbeitung und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten",[15,247,248],{},"Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Verantwortlichen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Verantwortlichen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung gem. Ziff. 4 dieses Vertrages durchführen.",[54,250,252],{"id":251},"_7-unterauftragsverhältnisse-mit-subunternehmern-art-28-abs-3-satz-2-lit-d-dsgvo","7. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO)",[15,254,255],{},"Zur Leistungserbringung nutzt der Auftragsverarbeiter Serverstrukturen von Hetzner. Mit Einwilligung dieses Vertrages stimmt der Verantwortliche dem zu. Der Auftragsverarbeiter trägt dafür Sorge, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Informationen zu Subunternehmern können vom Verantwortlichen zu jeder Zeit vom Auftragsverarbeiter angefragt werden.",[15,257,258],{},"Der Auftragsverarbeiter zur Leistungserbringung und Verarbeitung kundenbezogener Daten folgende Software: Lexoffice, Stripe, HubSpot und Netcup. Der Auftragsverarbeiter trägt dafür Sorge, dass die verwendete Software die Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen einhält. Mit Einwilligung dieses Vertrages stimmt der Verantwortliche der Verarbeitung seiner Daten durch die explizit genannte Drittanbieter Software zu.",[15,260,261],{},"Der Auftragnehmer hat alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 1 zu diesem Vertrag anzugeben.",[15,263,264],{},"Die Beauftragung weitere Subunternehmer zur Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen ist dem Auftragsverarbeiter nur mit Genehmigung des Verantwortlichen gestattet, Art. 28 Abs. 2 DSGVO, welche auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Außerdem muss der Auftragsverarbeiter dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.",[15,266,267],{},"Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).",[15,269,270],{},"Der Auftragsverarbeiter hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Verantwortliche berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.",[15,272,273],{},"Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO).",[15,275,276],{},"Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.",[15,278,279],{},"Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. Die Pflicht der Kontrolle über die Einhaltung der Datenschutzpflichten obliegt dem Auftragsverarbeiter.",[15,281,282],{},"Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).",[54,284,286],{"id":285},"_8-technische-und-organisatorische-maßnahmen-insbesondere-art-28-abs-3-satz-2-lit-c-und-e-dsgvo","8. Technische und organisatorische Maßnahmen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c und e DSGVO)",[15,288,289,290,293,294,297,298,301,302,305,306,309,310,313],{},"Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Niveau der Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet. Dazu werden einerseits mindestens die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO wie ",[25,291,292],{},"Vertraulichkeit",", ",[25,295,296],{},"Verfügbarkeit"," und ",[25,299,300],{},"Integrität"," der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird (Art. 28 Abs. 3 lit. c). Die Formulierung in Art. 32 Abs. 1 DSGVO „diese Maßnahmen schließen unter anderem Folgendes ein\" verdeutlicht andererseits, dass die dort vorgenommene Aufzählung nicht abschließend ist. Für die Auftragsverarbeitung werden daher auch technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, die die in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen wahren (Art. 28 Abs. 3 lit. e). Diese Maßnahmen stellen u. a. sicher, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet und ausgewertet werden können, für den sie erhoben werden (",[25,303,304],{},"Zweckbindung","), dass Betroffene, Verantwortliche und Kontrollinstanzen u. a. erkennen können, welche Daten für welchen Zweck in einem Verfahren erhoben und verarbeitet werden und welche Systeme und Prozesse dafür genutzt werden (",[25,307,308],{},"Transparenz",") und dass den Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte auf Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung jederzeit wirksam gewährt werden (",[25,311,312],{},"Intervenierbarkeit","). Entsprechend sind auch die Maßnahmenbereiche zu berücksichtigen, die vorrangig der Minimierung der Eingriffsintensität in die Grundrechte Betroffener dienen.",[68,315,317],{"id":316},"methodik-der-risikobewertung","Methodik der Risikobewertung",[15,319,320],{},"Der Auftragsverarbeiter hat bei gegebenem Anlass, mindestens aber jährlich, eine Überprüfung, Bewertung und Evaluation der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung durchzuführen (siehe Abschnitt 8) und das Ergebnis samt vollständigem Auditbericht dem Verantwortlichen mitzuteilen.",[15,322,323],{},"Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen.",[15,325,326],{},"Soweit die beim Auftragsverarbeiter getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Verantwortlichen nicht genügen, benachrichtigt er den Verantwortlichen unverzüglich.",[15,328,329],{},"Die Datensicherheitsmaßnahmen beim Auftragsverarbeiter können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Sicherheitsstandards nicht unterschreiten.",[15,331,332],{},"Wesentliche Änderungen sind vom Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abzustimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren.",[54,334,336],{"id":335},"_9-verpflichtungen-des-auftragsverarbeiters-nach-beendigung-des-auftrags-art-28-abs-3-satz-2-lit-g-dsgvo","9. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO",[15,338,339],{},"Zum Ende der vertraglichen Arbeiten hat der Verantwortliche bis zum Vertragsende sämtliche Daten in seinem Pflichtbereich zu sichern und diese aus der Software zu exportieren.",[15,341,342],{},"Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet sämtlich in seinen und den Besitz von Subunternehmen gelangte Daten datenschutzgerecht zu löschen. Die datenschutzgerechte Löschung hat 3 Monate nach Vertragsende stattzufinden, so nicht anders vom Verantwortlichen verlangt. Innerhalb der 3-monatigen Frist können die Daten vom Verantwortlichen eingefordert werden, weitere Vereinbarungen aus AGB und anderen Softwarenutzungsvertrag sind zu beachten.",[15,344,345],{},"Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Verantwortlichen mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.",[54,347,349],{"id":348},"_10-vergütung","10. Vergütung",[15,351,352],{},"Die Vergütung wird in den AGB und im Softwarenutzungsvertrag geregelt.",[54,354,356],{"id":355},"_11-haftung","11. Haftung",[15,358,359],{},"Auf Art. 82 DSGVO wird verwiesen.",[15,361,362],{},"Im Übrigen wird folgendes vereinbart:",[15,364,365],{},"____________________________________________________",[15,367,365],{},[15,369,365],{},[54,371,373],{"id":372},"_12-sonstiges","12. Sonstiges",[15,375,376],{},"Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.",[15,378,379],{},"Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.",[15,381,382],{},"Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen.",[15,384,385],{},"Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.",[15,387,388],{},"Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil. Es gelten die AGB der Artesa GmbH.",[390,391],"hr",{},[10,393,395],{"id":394},"anlage-1-unterauftragnehmer","Anlage 1 - Unterauftragnehmer",[15,397,398],{},"Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung für den Auftraggeber setzt der Auftragnehmer Drittanbieter ein, die personenbezogene Daten im Auftrag des Auftragnehmers verarbeiten („Unterauftragnehmer\"). Mit den nachfolgend aufgeführten Unternehmen wurden gesonderte Vereinbarungen geschlossen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen regeln.",[400,401],"unterauftragnehmer20250401",{},{"title":403,"searchDepth":404,"depth":404,"links":405},"",2,[406,410,415,416,417,418,419,420,423,424,425,426],{"id":56,"depth":404,"text":57,"children":407},[408],{"id":70,"depth":409,"text":71},3,{"id":80,"depth":404,"text":81,"children":411},[412,413,414],{"id":87,"depth":409,"text":88},{"id":94,"depth":409,"text":95},{"id":101,"depth":409,"text":102},{"id":108,"depth":404,"text":109},{"id":130,"depth":404,"text":131},{"id":180,"depth":404,"text":181},{"id":244,"depth":404,"text":245},{"id":251,"depth":404,"text":252},{"id":285,"depth":404,"text":286,"children":421},[422],{"id":316,"depth":409,"text":317},{"id":335,"depth":404,"text":336},{"id":348,"depth":404,"text":349},{"id":355,"depth":404,"text":356},{"id":372,"depth":404,"text":373},"Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO",false,"md",null,{},true,"\u002Fpages\u002Favv",{"title":5,"description":427},"pages\u002Favv","kRxsQyFAFRZ2B4L7l8qSysvM5UasZQKQuITJ1pZ2IR0",{"id":438,"title":439,"active":428,"body":440,"color":444,"description":445,"extension":429,"meta":446,"navigation":432,"pages":447,"path":448,"seo":449,"stem":450,"__hash__":451},"bannerContent\u002Fbanner.md","Banner",{"type":7,"value":441,"toc":442},[],{"title":403,"searchDepth":404,"depth":404,"links":443},[],"primary","Test",{},{},"\u002Fbanner",{"title":439,"description":445},"banner","NHXHFcbNAF828A4MO53f_JHAYEWiAveNWuhb0-OL7oI",{"id":453,"title":454,"body":455,"category":655,"description":656,"draft":428,"extension":429,"headline":657,"hideCTA":428,"image":658,"imageAlt":659,"meta":660,"navigation":432,"path":661,"publishDate":662,"seo":663,"showHeaderImage":432,"showWidgetNewsletter":428,"slug":666,"stem":667,"summary":668,"tags":669,"__hash__":672},"blog\u002Fblog\u002F260518-handwerksbetrieb-2030.md","260518 Handwerksbetrieb 2030",{"type":7,"value":456,"toc":647},[457,460,463,467,470,473,489,492,495,498,502,505,519,522,525,529,532,535,546,549,553,561,564,567,570,573,577,580,583,586,589,593],[15,458,459],{},"Im Austausch mit vielen Handwerksbetrieben sehen wir aktuell ähnliche Entwicklungen. Die eigentliche Arbeit bleibt gleich: neben sauberer handwerklicher Ausführung bleiben Qualität, Erfahrung und Verlässlichkeit entscheidend. Was sich stark verändert, ist alles darum herum.",[15,461,462],{},"Mehr interne und externe Abstimmung, mehr Dokumentationsnotwendigkeit, mehr Digitalisierungsdruck und höhere Erwartungen von Kunden sorgen dafür, dass der organisatorische Anteil im Handwerksalltag wächst. Viele Betriebe merken heute bereits, dass ihre bestehenden Abläufe diesen Anforderungen nicht immer standhalten.",[54,464,466],{"id":465},"abläufe-bleiben-gleich-aber-sie-werden-präziser","Abläufe bleiben gleich, aber sie werden präziser",[15,468,469],{},"Die grundlegenden Prozesse im Handwerk selbst werden sich auch in Zukunft nicht verändern.",[15,471,472],{},"Ein Auftrag wird auch in Zukunft:",[474,475,476,480,483,486],"ul",{},[477,478,479],"li",{},"angenommen",[477,481,482],{},"geplant",[477,484,485],{},"umgesetzt",[477,487,488],{},"dokumentiert",[15,490,491],{},"Verändern wird sich vor allem die Organisation rund um den Auftrag. Der Unterschied liegt dann darin, wie klar diese Schritte organisiert sind.",[15,493,494],{},"Schon heute laufen in vielen Betrieben mehr Dinge parallel als noch vor einigen Jahren: mehrere kleine oder große Baustellen gleichzeitig, kurzfristige Änderungen durch Kunden oder Mitarbeiter, Abstimmung mit Lieferanten und Subunternehmern, Dokumentation und spontane Rückmeldungen.",[15,496,497],{},"Wir gehen davon aus, dass Abläufe dadurch deutlich mehr Koordination benötigen: Absprachen werden genauer, Übergaben sauberer und der Überblick über den Auftragsstand wird noch wichtiger als heute.",[54,499,501],{"id":500},"wo-betriebe-im-alltag-zeit-verlieren","Wo Betriebe im Alltag Zeit verlieren",[15,503,504],{},"Wenn man genauer hinschaut, entstehen Verzögerungen oft nicht in der Werkstatt oder auf der Baustelle selbst, sondern vorher. Viele verbinden mit Zukunft mehr Technik oder mehr Software, unsere Einschätzung ist eher: Software und technische Entwicklung wird nicht unbedingt mehr – sondern passender:",[474,506,507,510,513,516],{},[477,508,509],{},"Lösungen werden einfacher zu bedienen sein",[477,511,512],{},"Sie müssen stärker zusammenarbeiten",[477,514,515],{},"Schnittstellen werden offener und wichtiger",[477,517,518],{},"Einrichtungen und Wartungen werden effizienter",[15,520,521],{},"Das bedeutet auch, dass große Komplettlösungen in vielen Betrieben weniger relevant sein werden. Stattdessen wird wichtiger sein, dass sich Betriebe ihre Systeme stärker so zusammenstellen können, wie es zu ihren eigenen Abläufen passt.",[15,523,524],{},"Viele Betriebe arbeiten aktuell mit Abläufen, die sich über Jahre eingespielt haben. Vieles funktioniert über Zuruf, Erfahrung oder einzelne Personen, die „den Überblick haben“. Das funktioniert oft gut, solange die Auslastung überschaubar bleibt. Sobald jedoch mehr Projekte parallel laufen oder Mitarbeiter ausfallen, entstehen schnell Reibungsverluste: Informationen gehen verloren, Entscheidungen werden doppelt getroffen und Abläufe verzögern sich unnötig. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie stabil die internen Prozesse wirklich sind. Vor allem in Bereichen wie Auftragsverwaltung, Mitarbeiterplanung oder Dokumentation wird entscheidend, dass Lösungen entstehen, die zum eigenen Betrieb passen und nicht an starren Strukturen scheitern.",[54,526,528],{"id":527},"betriebsabläufe-werden-zum-entscheidenden-faktor","Betriebsabläufe werden zum entscheidenden Faktor",[15,530,531],{},"Ein Punkt, den viele Betriebe heute schon spüren: Die Erwartungen von Kunden steigen. Es geht nicht mehr nur um die Ausführung der Arbeit, sondern auch darum wie der Auftrag vorbereitet und abgewickelt wird.",[15,533,534],{},"Besonders wichtig dabei:",[474,536,537,540,543],{},[477,538,539],{},"Schnelle Rückmeldungen",[477,541,542],{},"Verlässliche Terminplanungen",[477,544,545],{},"Transparente Abläufe",[15,547,548],{},"Der Handwerksbetrieb wird damit zusätzlich zur handwerklichen Leistung stärker zum Dienstleister, was die Anforderungen an interne Organisation und Kommunikation erhöht.",[54,550,552],{"id":551},"was-digitalisierung-dabei-wirklich-bedeutet","Was Digitalisierung dabei wirklich bedeutet",[15,554,555,556,560],{},"In den nächsten Jahren wird sich weniger die Frage stellen, ",[557,558,559],"em",{},"ob"," digital gearbeitet wird - sondern wie.",[15,562,563],{},"Viele Betriebe arbeiten heute schon digital, aber oft noch nicht durchgängig. Informationen liegen an mehreren Stellen, Tools arbeiten nebeneinanderher statt zusammen und Abläufe sind nicht durchgängig verbunden.",[15,565,566],{},"In der Praxis wird Digitalisierung zur Grundlage im Alltag: Informationen schneller finden, Abläufe und Auftragsstände nachvollziehbar machen und Änderungen sauber und zeitnah weitergeben, um Abstimmung zu reduzieren.",[15,568,569],{},"Wir sehen aktuell oft, dass Betriebe nach „der einen Lösung“ suchen. Wichtiger wird aber sein, Software gezielt einzusetzen - für die Bereiche, die im Betrieb wirklich relevant sind. Das kann bedeuten, mehrere Systeme zu nutzen, solange sie sauber miteinander verbunden sind und der Prozess dahinter steht.",[15,571,572],{},"Gerade im Handwerk funktioniert Software nur dann, wenn sie im Alltag mitläuft. Digitale Abläufe müssen für alle verständlich und attraktiv sein – für erfahrene Mitarbeiter genauso wie für Azubis.",[54,574,576],{"id":575},"der-entscheidende-unterschied-in-den-nächsten-jahren","Der entscheidende Unterschied in den nächsten Jahren",[15,578,579],{},"Die nächsten Jahre werden das Handwerk nicht komplett verändern. Aber der Arbeitsalltag wird anders organisiert sein müssen. Entscheidend wird sein, wie gut ein Betrieb funktioniert, wenn viele Dinge gleichzeitig passieren – intern genauso wie in der Zusammenarbeit mit anderen.",[15,581,582],{},"Denn eins sehen wir jetzt schon: Betriebe arbeiten enger zusammen. Der Austausch wächst und damit auch die Anforderungen an klare Abläufe und saubere Informationen.",[15,584,585],{},"Am Ende macht genau das den Unterschied. Betriebe, die ihre Informationen im Griff haben, Verantwortung klar verteilen und ihre Abläufe stabil organisieren, kommen ruhiger durch den Alltag – auch wenn die Anforderungen steigen.",[587,588],"cta-buttons",{},[54,590,592],{"id":591},"faq","FAQ",[594,595,596,611,622,628,641],"faq-inline",{},[597,598,600,603],"collapse-item",{"question":599},"Warum werden Betriebsabläufe im Handwerk immer wichtiger?",[15,601,602],{},"In vielen Betrieben läuft heute deutlich mehr parallel als früher: mehrere Baustellen, kurzfristige Änderungen, Dokumentation und laufende Abstimmung zwischen Büro und Team. Wenn Informationen verteilt sind, entstehen schnell Rückfragen, Verzögerungen und unnötiger Aufwand. Deshalb werden klare Prozesse und eine zentrale Organisation in den nächsten Jahren immer wichtiger.",[15,604,605,606,610],{},"Mehr dazu findest du im Bereich ",[170,607,609],{"href":608},"\u002Fauftragsverwaltung","Auftragsverwaltung im Handwerk",".",[597,612,614],{"question":613},"Wie kann eine Handwerkersoftware den Alltag im Betrieb entlasten?",[15,615,616,617,621],{},"Eine Handwerkersoftware hilft vor allem dabei, Informationen an einem Ort zusammenzuführen. Termine, Aufträge, Fotos, Dokumente und Absprachen bleiben nachvollziehbar und müssen nicht ständig neu abgestimmt werden. Eine saubere ",[170,618,620],{"href":619},"\u002Fdokumentation-kommunikation","Dokumentation & Kommunikation"," reduziert Rückfragen und sorgt für mehr Übersicht im Tagesgeschäft.",[597,623,625],{"question":624},"Ab wann lohnt sich digitale Auftragsverwaltung im Handwerk?",[15,626,627],{},"Oft früher als viele denken. 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