Um den Überblick zu behalten, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen klar zu verstehen. In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die rechtliche Lage und bieten eine übersichtliche Zusammenfassung.
Also was gilt denn nun?
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf, in Ausnahmefällen jedoch bis zu 10 Stunden betragen kann, sofern im Durchschnitt über 6 Monate oder 24 Wochen die 8 Stunden eingehalten werden. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben.
Arbeitgeber sind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu verpflichtet Arbeitszeiten zu dokumentieren, um zu gewährleisten, dass gesetzliche Vorgaben wie Arbeitszeitgrenzen, Pausenregelungen und Überstunden überprüft und eingehalten werden. Dieses Urteil, umgangssprachlich vermehrt auch Stechuhr-Urteil genannt, setzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Deutschland durch. Die Aufzeichnungen der Arbeits-, Pausen- und Überstundenzeiten müssen zudem mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können.
Darüber hinaus legt die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) maximale wöchentliche Arbeitszeiten und Ruhezeiten fest, die korrekt dokumentiert werden müssen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-55/18) hat außerdem klargestellt, dass Arbeitgeber ein objektives und verlässliches System zur Zeiterfassung einrichten müssen. Zusätzlich müssen Arbeitszeiten auch für sozialversicherungspflichtige Zwecke dokumentiert werden, um eine korrekte Abrechnung der Beiträge, einschließlich Überstunden, zu gewährleisten.
Was ist dran an der Pflicht zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk?
Mit der Einführung der Zeiterfassungspflicht seit 2022 wird der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auch durch die elektronische Form der Zeiterfassung erweitert, die ab 2024 verpflichtend werden soll. Dafür vorgesehen sind digitale Zeiterfassungssysteme, Apps und Tabellenkalkulationsprogramme. Aufzeichnungen, die erst nachträglich digitalisiert werden, wie zum Beispiel handschriftlich ausgefüllte Stundenzettel, die eingescannt werden, sind seitdem nicht mehr zulässig.
Die neuen Regelungen beinhalten außerdem unterschiedliche Übergangsfristen, die für die Umstellung auf die digitale Form der Zeiterfassung gelten:
- Für alle Arbeitgeber: ein Jahr
- Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: zwei Jahre
- Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: fünf Jahre
Zusätzlich wird festgelegt, dass die tägliche Arbeitszeit am Tag der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden muss. Eine nachträgliche Korrektur fehlerhafter oder versäumter Aufzeichnungen ist zwar möglich, muss jedoch innerhalb von maximal sieben Tagen nach dem jeweiligen Arbeitstag erfolgen. Arbeitnehmer haben zudem das Recht auf eine Kopie ihrer aufgezeichneten Arbeitszeiten.
Good to know
Ausgenommen von der Pflicht zur digitalen Zeiterfassung sind Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Bei tariflichen Beschäftigungsverhältnissen kann zudem die digitale Erfassung durch eine händische Papierform ersetzt werden.
Was bedeutet das denn jetzt konkret für den Handwerksbetrieb?
- Strikte Einhaltung der Vorgaben und lückenlose Dokumentation
- Nachweispflicht im Falle einer Kontrolle
- Einführung eines klaren und transparenten Systems zur Zeiterfassung
Wie unterstützt Artesa deinen Handwerksbetrieb dabei?
Mit den neuen Vorgaben ist die Zeiterfassung für Handwerker mit Artesa nicht nur praktisch und unkompliziert, sondern auch gezielt darauf ausgelegt, Handwerker bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen optimal zu unterstützen.
Die digitale Zeiterfassung ermöglicht es, Arbeitszeiten effizient und präzise zu erfassen, was sowohl die Einhaltung der Vorschriften als auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands erheblich erleichtert. Denn mit Artesa werden Prozesse wie die Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden automatisiert und ermöglichen so eine effiziente, fehlerfreie und verlustfreie Nachweisführung im Falle einer Kontrolle.
Durch die intuitive Benutzeroberfläche von Artesa ist die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter leicht verständlich und sofort einsatzbereit. Das reduziert den Aufwand für die Zeiterfassung, spart viele Stunden Arbeit bei der Nachkalkulation und lässt mehr Raum für wichtige Aufgaben im Betrieb. Artesa sorgt somit nicht nur für die gesetzeskonforme Erfassung, sondern optimiert den gesamten Arbeitsalltag.
Keine Zettelwirtschaft, kein Datenverlust – stattdessen einfache und transparente Software für alle Betriebe.