Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13.09.2024
Grundlegendes
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Artesa GmbH, Friedrich-Barnewitz-Str. 7, 18119 Rostock (nachfolgend „Anbieter“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Als Nutzer werden alle Personen bezeichnet, denen eine Lizenz der Software zugeordnet wird. Dies kann den Kunden miteinbeziehen.
- Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen, sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software. Es erfolgt keine körperliche Überlassung. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.
- Der Anbieter stellt dem Nutzer während der Laufzeit des Vertrages die Nutzung der Software „Artesa“ zu eigenen Zwecken zur Verfügung.
- Der Umfang der Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Lizenzen, die sich aus dem zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellen Angebot bzw. der Auflistung im Buchungsportal ergeben. Der Umfang kann während der Vertragslaufzeit im beidseitigen Einverständnis flexibel erweitert werden.
- Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die vereinbarten Lizenzen gemäß 2.3 dieser AGB. Werden vom Kunden eigenständig weitere Lizenzen hinzugefügt, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter spätestens am 30. Tag nach dem ersten Nutzungstag der zusätzlichen Lizenzen zu informieren.
- Zugriff und Nutzung der auf den Servern des Anbieters gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: https://app.artesa.de
- Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellen Version an.
- Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 2.2 dieser AGB befreit.
- Der Zugang zur Nutzung der Software Artesa setzt den Abschluss eines Abonnements im Buchungsportal, die Unterzeichnung eines Softwarenutzungsvertrages oder eine kostenfreie Testphase, siehe § 9 voraus.
- Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website oder im Rahmen von Veranstaltungen stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Auch die Bereitstellung einer Testversion stellt kein Angebot dar. Die zeitliche oder mengenmäßige Gültigkeit von gesonderten Angeboten wird gegebenenfalls angezeigt. Preisänderungen werden vorbehalten.
Leistungen des Anbieters
- Die Leistungen des Anbieters beziehen sich ausschließlich auf die gewerbliche und selbstständige Tätigkeit des Kunden. Kunden können nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sein.
- Der Anbieter stellt die Vertragssoftware, Artesa, zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software besteht aus verschiedenen Funktionen, die dem Nutzer ein Auftragsmanagement in digitaler Form ermöglichen. Die Funktionen umfassen Auftragsplanung, Kapazitätsplanung, Dokumentation, Zeiterfassung, Abwesenheitsplanung und Kommunikation. Weitere Informationen zu den Funktionen finden Sie unter https://www.artesa.de.
- Der Anbieter behält sich vor Module anzubieten, die die Software erweitern, diese können Schnittstellen, Individualleistungen oder sonstige Funktionen umfassen, die nicht für die grundsätzlichen Funktionen aus § 3.2 benötigt werden. Für diese Module können zusätzliche Kosten anfallen, diese sind dem individuellen Angebot zu entnehmen.
- Die Software befindet sich in ständiger Weiterentwicklung. Nicht in dieser Vereinbarung beschriebene Funktionen, um die die Software erweitert wird und die dem Nutzer für Testzwecke zur Verfügung gestellt werden, werden ebenfalls von den Nutzungsbedingungen umfasst. Der Anbieter behält sich Änderungen der Software vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
- Die Software wird auf vom Anbieter direkt oder indirekt genutzten Servern gehostet und dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht (Software-as-a-Service). Systemvoraussetzung zur Nutzung ist eine aktuelle Version der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera, Safari oder andere auf Chromium basierende Browser. Sollte der Nutzer veraltete Versionen der aufgezählten Browser oder nicht aufgelistete Browser nutzen können dadurch Fehler entstehen, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.
Einräumung von Speicherplatz
- Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Begrenzung beträgt dabei 50 GB. Dies umfasst Datensätze als auch Anhänge, die Aufträgen angefügt werden.
- Der Speicherplatz ist ausschließlich durch Nutzung der Software Artesa verfügbar und darf nicht unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden.
- Erreicht der Kunde die Speichergrenze kann die Funktionalität der Software nicht mehr gewährleistet werden. Der Kunde sollte sich in diesem Fall an den Anbieter wenden, um den Speicher zu erweitern oder veraltete Daten zu löschen. Treten dabei weitere Kosten auf können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Pflichten des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Software im Vertragszeitraum bereitzustellen, dies beinhaltet Zugangsdaten zur Software auf dem vom Anbieter verwalteten Server.
- Der Anbieter verpflichtet sich dem Kunden eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel zu gewährleisten. Diese Verfügbarkeit bezieht sich nur auf vom Anbieter verschuldete Ausfälle. Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt werden nicht miteinbezogen. Die Sperrung des Zuganges Aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Nutzer hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit.
- Kommt es zu einer Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit, so kann der Kunde die Zahlungen für die Periode um den Anteil der Ausfallzeit mindern.
Support und Fehlerbehebung
- Der Anbieter stellt den Nutzern zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr erreichbar, ausgenommen sind gesetzliche und kirchliche Feiertage, die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf: https://www.artesa.de
- Meldet der Nutzer Fehler in der Software verpflichtet sich der Anbieter auf die Anfrage des Nutzers innerhalb von 12 Stunden in den unter § 6.1 angegebenen Zeiten zu reagieren. Meldet der Nutzer die Fehler telefonisch, so gilt dies als Reaktion.
- Der Anbieter verpflichtet sich Fehler schnellstmöglich zu beheben oder dem Nutzer eine Fehlerumgehung zu ermöglichen. Der Anbieter versichert dem Nutzer dabei innerhalb von spätestens 2 Werktagen mindestens eine Fehlerumgehung, um die Tätigkeit des Nutzers sicherzustellen. Abhängig von der Komplexität eines Fehlers können Fehlerbehebungen sehr komplex sein und mehrere Wochen in Anspruch nehmen, der Anbieter sichert dem Nutzer zu Fehler, die Grundfunktionen beeinträchtigen und einen starken Einfluss auf die Tätigkeit des Nutzers haben innerhalb von 2 Wochen zu beheben. Bei Fehlern in der Darstellung, Sprache oder in weiteren Bereichen, die aber Funktionalität nicht einschränken verpflichtet sich der Anbieter diese im nächsten Update zu beheben, nicht aber innerhalb einer Frist.
Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich die im Vertrag vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu begleichen.
- Der Kunde ist verpflichtet jedem Nutzer der Software eine Lizenz zuzuordnen. Lizenzen sind kostenpflichtig, Preise sind § 11 zu entnehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet jeden neuen Nutzer, der die Software nutzt, dem Anbieter zu Zwecken der Abrechnung zu melden. Die Meldung erfolgt im Buchungsportal oder schriftlich per Mail, an support@artesa.de .
- Die Änderung der Lizenz eines Nutzers unterliegt ebenso der Meldungspflicht aus § 2.4. Mit Änderung der Lizenz ändern sich die Kosten, entsprechende Preise, siehe § 11.
- Der Anbieter beschränkt den Wechsel zwischen Lizenzen und die Erstellung und Löschung von Benutzerkonten und Lizenzen nicht, sollte der Kunde dies ausnutzen, um Kosten zu umgehen und Leistungen zu beziehen, ohne diese zu vergüten behält sich der Anbieter die Beschränkung dieser Funktionen, sowie die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
- Der Kunde ist verpflichtet alle seinem Unternehmen zugehörigen Nutzer über Ihre in § 8. festgesetzten Pflichten zu belehren.
- Die von den Nutzern auf dem Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde befugt hiermit den Anbieter, die auf dem Server abgelegten Daten zu Datensicherheitszwecken zu vervielfältigen (Backups), der vorgesehene Speicherplatz wird dadurch nicht beeinträchtigt.
- Kommt es zu einer Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet die Datenbestände aus der Software zu exportieren, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Kommt der Nutzer dem nicht nach werden die Daten nach einer Verwahrungsfrist von 3 Monaten unwiederbringlich gelöscht.
- Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und den abgelegten Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt beziehungsweise die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zugeordneten Nutzerdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass kein unbefugter Dritter Zugriff erhält.
- Der Nutzer verpflichtet sich bei der Übernahme von Daten in die Software Schutz- und Urheberrechte zu wahren. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen in der Software keine falschen oder betrügerischen Angaben zu machen. Sollte der Nutzer unbefugten Dritten Zugang zur Software gewähren, so haftet der Nutzer für deren handeln.
- Der Nutzer ist verpflichtet, für personenbezogene Daten, die er erhebt, die erforderliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt die Software zu vermehren oder zu verändern, es besteht lediglich ein Nutzungsrecht. Anpassungen an dafür vorgesehenen Stellen, wie Einstellungen sind davon ausgenommen.
- Der Nutzer ist verpflichtet dem Anbieter den Fernzugriff auf die Software bzw. das Kundenkonto zum Zwecke des technischen Supports (dies beinhaltet insbesondere Fernwartung, Implementierung von Updates und Beseitigung von Softwarefehlern) zu gestatten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die in der Software verwendeten Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, sowie die Daten regelmäßig zu sichern, um einem Verlust vorzubeugen. Der Nutzer ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen einen Einfluss von Viren in die Software zu verhindern.
Testphase
- Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Nutzerkontos durch den Anbieter an einem gemeinsam mit dem Nutzer festgelegten Starttermin. Die Nutzungsbedingungen müssen von Benutzern auch in der Testphase bestätigt werden.
- Die in der Testphase zur Verfügung gestellte Software (Artesa-Demo) kann im Vergleich zur kostenpflichtigen Vollversion im Funktionsumfang reduziert sein.
- Die Dauer der kostenlosen Testphase beträgt zwei Wochen. Die Testphase kann vom Anbieter ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden.
- Im Testsystem dürfen keine datenschutzrechtlich relevanten Daten gespeichert werden. Die Daten werden, am Ende der Testphase gelöscht.
- Ein automatischer Übergang in eine bezahlpflichtige Nutzung besteht nicht.
Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abrechnungsmodell. Die Abrechnungsmodelle können der Preisliste entnommen werden, https://www.artesa.de/preise.
- Die Kündigung ist spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit einzureichen.
- Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
- Die Kündigung ist in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen. In dem Schreiben sind Stamm- und Kontaktdaten des Unternehmens und des Verantwortlichen anzugeben, um die Kündigung zuzuordnen.
- Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, sollte das Benutzerkonto aufgrund von Vertragsverletzungen gesperrt werden.
- Die Rechte auf außerordentliche Kündigung des AVV, siehe Anlage, gelten.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Nutzers für einen Zeitraum von 3 Monaten vom Anbieter gespeichert. Zum Zwecke der Wiederaufnahme eines Vertrages, sollte der Nutzer ohne ein neues Vertragsverhältnis mit dem Anbieter auf die Daten zugreifen kann eine Gebühr anfallen.
Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
- Die aktuellen Preise können der Webseite https://www.artesa.de/preise entnommen werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Gebühren fallen ab dem 1. Tag des vom Kunden gebuchten Zeitraums entsprechend der von ihm gebuchten Lizenzen oder des gebuchten Einrichtungspakets (siehe § 12) an und sind im Voraus zu bezahlen.
- Gebühren fallen entsprechend, des Abrechnungsmodells und der aktiven Lizenzen an. Zu beachten sind die Pflichten des Kunden, siehe § 7.
- Für Lizenzen, die innerhalb einer Abrechnungsperiode gebucht werden, fallen ab dem Tag der Meldung Gebühren an. Entsprechend des gewählten Abrechnungsmodells fallen tagesgenaue Kosten an, die in Rechnung gestellt werden. Ab der nächsten Abrechnungsperiode geht die Lizenz in die normale Abrechnung über.
- Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.
- Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für Lizenzen und Module nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn zu erhöhen. Die Erhöhung kann maximal 10% pro Jahr betragen und muss vom Anbieter begründet werden. Ein möglicher Grund ist hierbei die Kostenentwicklung des Anbieters. Es kann höchstens einmal pro Jahr zu einer Preisanpassung kommen. Preisanpassungen müssen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angekündigt werden. Die Ankündigung erfolgt über die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten als E-Mail. Der Kunde hat das Recht den Vertrag außerordentlich während der Ankündigungsfrist zu kündigen oder der Preisanpassung zu widersprechen.
- Der Anbieter entwickelt die Software dauerhaft weiter. Kommt es zur Erweiterung der Software um weitere Funktionen oder die Verbesserung von Funktionen und einem damit einhergehenden Mehrwert für Kunde und Nutzer ist der Anbieter berechtigt die Preise anzupassen, diese Preisanpassung berührt nicht die in § 11.7 geregelte Grenze für Preisanpassungen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, abhängig vom Buchungszeitraum, Nutzergruppe oder dem Nutzungszeitraum verschiedene Entgeltmodelle und Leistungsumfänge anzubieten.
- Die Dienstleistung kann vom Kunden nur durch die im folgenden angegebenen Zahlungswege getätigt werden. Weitere Zahlungswege können durch beiderseitiges Einverständnis genutzt werden.
- Zahlungen sind per Onlinezahlungsverfahren, Vorkasse, Kreditkarte sowie per Lastschrift über ein vom Kunden erteiltes SEPA-Basismandat möglich. Mit Angabe eines Zahlungsverfahrens ermächtigt der Kunde den Anbieter die fälligen Beträge einzuziehen.
- Sollten im Rahmen der Zahlungsabwicklung Gebühren anfallen, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, so hat der Nutzer diese Gebühren zu tragen.
- Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von zwei Kalendermonaten hat der Anbieter das Recht, den Zugang zur Software zu sperren, sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Einrichtung
- Der Anbieter installiert dem Nutzer die Software im Umfang des individuell gewählten Einrichtungspaketes oder eines gewählten vordefinierten Paketes (eine Auflistung ist auf https://www.artesa.de/preise zu finden). Die verbundenen Kosten und Leistungen sind dem vorliegenden Angebot oder der Aufführung im Buchungsportal zu entnehmen.
- Fallen Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Kosten an, die im Rahmen einer Einrichtung am Unternehmensstandort des Kunden anfallen können, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die Einrichtung gilt mit Buchungsdatum als begonnen und, je nach gebuchter Leistung und sofern nicht anders vereinbart, mit Beendigung des Einrichtungstermins, bei mehrtägigen Einrichtungsvorgängen mit Beendigung des letzten Einrichtungstermins, als abgeschlossen, Verzögert der Nutzer die Einrichtung, so haftet der Anbieter nicht für hieraus entstehende Schäden und mangelnde Verfügbarkeit. Vom Kunden nicht wahrgenommene geplante Termine oder nicht in Anspruch genommene Termine, die Bestandteil des gebuchten Einrichtungspaketes sind, werden dem Kunden vom Anbieter nicht erstattet.
Schulung
- Die Leistungen und Kosten für Schulungen sind individuellen Angeboten und Verträgen zu entnehmen.
- Der Anbieter verpflichtet sich, auf Wunsch und gegen zusätzliche Vergütung weitere Schulungen durchzuführen.
Formulare
- Individuelle, für den Kunden erstellte Formulare können vom Anbieter bereitgestellt werden. Die Leistungen und Kosten für die Formular-Erstellung sind individuellen Angeboten und Verträgen zu entnehmen.
Mängelhaftung / Haftung
- Der Anbieter garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software und die Verfügbarkeit über das Internet.
- Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten ein Verschulden trifft.
- Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als das der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Schadensatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen bestehen nur wenn eine Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt wurde. Die Ansprüche sind in diesem Fall auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert oder auf die Höhe der jährlichen Zahlungsverpflichtung begrenzt.
- Für Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit, sowie Körperschäden gelten die rechtlichen Grundlagen.
- Die Artesa GmbH haftet nur für Schäden in ihrem Machtbereich (nicht für Schäden an Endgeräten oder der Kommunikationstechnologie). Der Anbieter haftet nicht für vom Nutzer begangene Urheber- oder Schutzrechtsverletzungen. Ebenso nicht für vom Nutzer verletzte Datenschutzbestimmungen, siehe Datenschutzbestimmungen im AVV.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Rostock. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Rostock. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.
- Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtlich konforme Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht.
- Änderungen der AGB werden vor ihrem Wirksamwerden veröffentlicht und bestehenden Nutzern in Textform mitgeteilt. Die veränderten AGB treten einen Monat nach Erhalt in Kraft, sollte der Nutzer nicht binnen dieses Monates den Änderungen der AGB widersprechen. In der Information zur AGB-Anpassung wird der Nutzer über sein Widerspruchsrecht und verbundene Rechtsfolgen informiert.
- Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmungen.